Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.01.2026AGB als PDF öffnen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht dazu, dass diese als vereinbart gelten. Dies gilt auch dann, wenn RAVARO in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3. Aus wichtigem Grund, insbesondere bei Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen, der Rechtsprechung oder Marktverhältnissen, kann RAVARO dem Kunden Änderungen dieser AGB mitteilen. Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht und RAVARO den Kunden auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen hat. Unabhängig davon bedürfen Änderungen des Umfangs der geschuldeten Leistungen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
2. Abschluss des Vertrages
Ein Vertrag zwischen den Parteien (der „Vertrag") kommt durch gegenseitige Unterzeichnung eines separaten Angebotes in Textform unter vollständiger Einbeziehung dieser AGB zustande. Als Unterzeichnung in diesem Sinne gilt hierbei auch eine Zeichnung über Onlinedienste wie DocuSign, LexOffice, PandaDocs, etc. oder die digitale Unterzeichnung eines PDF-Dokuments.
2.1. Verträge über digitale Leistungen ohne physische Warenlieferung begründen kein Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz, soweit Inhalte, Zugänge oder Dienste unmittelbar zu Beginn genutzt werden.
2.2. Wenn kein individueller Vertrag unterzeichnet wird, gelten Buchungsbestätigungen, Onboarding-Formulare oder E-Mail-Zusagen in Verbindung mit diesen AGB als verbindliche Grundlage der Zusammenarbeit.
2.3. Sofern kein individueller Vertrag abgeschlossen wurde oder einzelne Vertragsteile fehlen, gelten ausschließlich diese AGB als rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit. Sie schließen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden aus.
2.4. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und einem individuellen Angebot gelten vorrangig die Bestimmungen des Angebots, sofern diese in Textform festgehalten und von beiden Parteien akzeptiert wurden.
3. Leistungsumfang
3.1. Die verschiedenen von RAVARO zu erbringenden (Online-)Marketing-Dienstleistungen, bestehend aus Arbeiten und/oder Dienstleistungen, sind in einem diesen AGB beigefügten Angebot („Angebot") aufgeführt. Zur Leistungserfüllung kann RAVARO jederzeit Dritte heranziehen.
3.2. Dem Kunden ist bekannt, dass einige Leistungen von Leistungen Dritter (z.B. Plattformen) und einer Vielzahl von Faktoren abhängig sind, die einem ständigen Wandel unterliegen und nicht im Detail bekannt sind. Unvorhergesehene Änderungen, insbesondere, aber nicht beschränkt auf die Platzierung und Sichtbarkeit, können nicht ausgeschlossen werden und stellen keinen Mangel der Leistungen von RAVARO oder eine Verletzung der Pflichten von RAVARO dar.
3.3. Im Falle der Erstellung einer Website für das Internet, wird der Kunde selbst für die Einstellung der Website, die Speicherung der Website auf einem fremden oder eigenen Server (Host Providing), die Verfügbarkeit der Website und die Beschaffung und/oder Verfügbarkeit einer Domain sorgen. Die dauernde Pflege der Website ist nur dann Leistungsgegenstand, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
3.4. Die von RAVARO angebotenen Leistungen sind modular aufgebaut. Ein Vertrag über eine bestimmte Leistungsstufe (z. B. Setup, Betreuung, Systemzugang) begründet keinen Anspruch auf Folge- oder Zusatzleistungen, sofern diese nicht gesondert beauftragt wurden.
3.5. RAVARO stellt Struktur, Inhalte und Unterstützung zur Verfügung. Die Umsetzung der Inhalte obliegt dem Kunden. Eine Garantie für Umsetzungserfolge oder eine Kontrolle der Kundenaktivitäten durch RAVARO besteht nicht.
3.6. Nach Ablauf der vereinbarten Projektlaufzeit endet die aktive Betreuung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Leistungen müssen ausdrücklich beauftragt werden. Ein dauerhaftes Nutzungsrecht an bereitgestellten Tools, Inhalten oder Plattformzugängen wird nicht eingeräumt, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
3.7. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses behält sich RAVARO das Recht vor, Zugänge zu Systemen, Tools oder Kursplattformen zu deaktivieren. Ein Anspruch auf dauerhaften Zugriff besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
3.8. Softwarekosten und Drittanbieter-Tools
Soweit für die Umsetzung der vereinbarten Leistungen der Einsatz von Softwarelösungen, Lizenzen oder Drittanbieter-Tools (z. B. Funnelbuilder, E-Mail-Marketing-Software, CRM-Systeme, Analysetools, Videokonferenzdienste etc.) erforderlich ist, trägt der Kunde sämtliche damit verbundenen Kosten selbst. Diese sind nicht in den Preisen oder Pauschalen von RAVARO enthalten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. RAVARO unterstützt den Kunden bei der Auswahl geeigneter Lösungen, ist jedoch nicht zur Beschaffung oder Finanzierung verpflichtet.
4. Anfahrtskosten
4.1. Anfahrtskostenregelung
Nach Vertragsabschluss sind Anfahrten zum Kunden nicht mehr in den vertraglich vereinbarten Leistungen enthalten und werden separat berechnet. Die Anfahrtskosten verstehen sich netto und werden wie folgt gestaffelt:
Für Anfahrten bis zu 25 Kilometer: 30,00 € netto
Für Anfahrten bis zu 50 Kilometer: 60,00 € netto
Für Anfahrten über 80 Kilometer: 100,00 € netto
4.2. Berechnungsgrundlage
Die Anfahrtsstrecke wird anhand der kürzesten Straßenverbindung zwischen unserem Geschäftssitz und der Adresse des Kunden berechnet.
4.3. Übernachtungskosten
Sollte ein Einsatz vor Ort länger als 8 Stunden dauern, fallen zusätzlich Übernachtungskosten in Höhe von bis zu 150,00 € netto pro Übernachtung an. Die Notwendigkeit einer Übernachtung wird dem Kunden im Voraus mitgeteilt und erfolgt nur nach dessen Zustimmung. Im Falle einer Vergütung nach Stundenaufwand, erfolgt die Abrechnung in jeweils 0,5 (30min) angefangenen Stundeneinheiten.
5. Beratungsleistungen
5.1. Vergütung für Beratungsleistungen
Für Beratungsleistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und nicht im Angebot enthalten sind, wird eine separate Vergütung in Höhe von 150,00 € netto pro Stunde fällig.
5.2. Definition von Beratungsleistungen
Als Beratungsleistungen gelten alle Tätigkeiten und Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot oder der Auftragsbestätigung enthalten sind und die nicht unmittelbar mit der ursprünglichen Bestellung zusammenhängen. Diese zusätzlichen Leistungen werden dem Kunden vorab angekündigt und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Kunden, bevor sie erbracht werden.
5.3. Abrechnung
Die Abrechnung der Beratungsleistungen erfolgt auf Stundenbasis. Jede angefangene Stunde wird voll berechnet. Eine Übersicht der angefallenen Beratungsleistungen wird dem Kunden mit der Rechnung zur Überprüfung und Freigabe übermittelt.
6. Verpflichtung zur Zusammenarbeit
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, RAVARO die für die Erbringung der Leistungen gemäß Ziffer 3 wesentlichen (Zugangs-)Daten, Produktinformationen, Bilddateien, Texte, Grafiken, Logos und Vorlagen zur Verfügung zu stellen („Kundenmaterial"). Soweit der Kunde RAVARO Kundenmaterial zur Verfügung stellt, sichert der Kunde zu, dass (i) das Kundenmaterial frei von Rechten Dritter ist und (ii) der Kunde zur Übergabe und Nutzung dieses Kundenmaterials berechtigt ist.
6.2. Für die Erstellung von Inhalten (insb. für Websites und/oder sonstige Onlineauftritte) ist, sofern von den Parteien nicht anderweitig vereinbart, der Kunde verantwortlich. Diese wird der Kunde RAVARO in den gängigen Dateiformaten (JPEG, PNG, PDF, GIF, DOCX, XLSX) zur Verfügung stellen. Ziffer 4.1 gilt entsprechend.
6.3. Vor der Erteilung eines Einzelauftrags wird RAVARO dem Kunden ein Angebot in Textform für die Erbringung der Leistungen unterbreiten. Haben sich die Parteien nicht auf ein Pauschalhonorar geeinigt, enthält das Angebot insbesondere auch einen Kostenvoranschlag, bzw. einen Vorschlag eine Vergütung nach Zeitabschnitten. Der Kunde wird RAVARO innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel nicht mehr als fünf (5) Werktage, mitteilen, ob er einen ihm von RAVARO unterbreiteten Einzelauftrag mit oder ohne Änderungen annimmt oder ablehnt. Nimmt der Kunde einen Vorschlag von RAVARO an, so gilt dies als Zustimmung zu den mit dem Einzelauftrag verbundenen Kosten oder dem Kostenvoranschlag.
6.4. Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Fertigstellung abzunehmen, sofern die Leistungen keine wesentlichen Sachmängel aufweisen.
6.5. Nach Fertigstellung möglicher Änderungen ist der Dienstleister verpflichtet, dem Kunden diese Anpassungen zur Freigabe zur Verfügung zu stellen.
6.6. Der Kunde wird die Anpassungen prüfen und spätestens nach 5 Tagen eine Freigabe erklären oder die Freigabe aufgrund eines Mangels verweigern. Hat der Kunde nicht innerhalb dieser Frist die Freigabe ausdrücklich verweigert, gilt die Leistung des Dienstleisters als freigegeben.
6.7. „Rechtzeitig" bedeutet, dass angeforderte Leistungen, Freigaben, Informationen oder Mitwirkungen spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Aufforderung bereitgestellt werden müssen.
6.8. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, begründet dies weder ein Recht zur Minderung noch zur Rückerstattung bezahlter Vergütung.
6.9. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Zugang zu technischen Systemen, E-Mail-Postfächern oder Plattformen. Störungen durch lokale Technikprobleme des Kunden begründen keinen Leistungsverzug seitens RAVARO.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1. Die Vergütung für die Leistungen von RAVARO und die jeweiligen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot. Die Vergütung für laufend erbrachte Leistungen enthält in der Regel eine monatliche Pauschale. Auch weitere mit dem Kunden vereinbarte Vergütungsbestandteile sind in der Regel als monatliche Grundgebühr ausgestaltet. Im Falle der Vereinbarung einer monatlichen Pauschale entsteht diese jeweils in voller Höhe, für jeden angefangenen Monat.
7.2. Im Falle einer Vergütung nach Stundenaufwand, erfolgt die Abrechnung in jeweils 0,5 (30min) angefangenen Stundeneinheiten. Der Stundensatz von RAVARO ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Ist ein solcher nicht im Angebot enthalten, gilt ein Stundensatz von EUR 150,00 (netto).
7.3. Alle von RAVARO angegebenen Gebühren und Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Enthält das Angebot keine Bestimmungen über das Zahlungsziel, ist die Vergütung monatlich im Voraus, nach Erhalt der jeweiligen von RAVARO ausgestellten Rechnung, zu zahlen. Rechnungen werden von RAVARO per E-Mail an den Kunden versandt.
7.4. Die verfügbaren Zahlungsoptionen sind im Angebot aufgeführt. Wenn das Angebot keine Bestimmungen zu den Zahlungsoptionen enthält, erfolgen die Zahlungen per Überweisung auf eines der Bankkonten von RAVARO.
7.5. Payment-Provider
Die Abrechnung und Zahlungsabwicklung erfolgt über vom Anbieter benannte Payment-Provider (z. B. CopeCard, Stripe, Digistore24 oder vergleichbare Dienste). Zahlungen an RAVARO direkt entfalten keine Rechtswirkung. Der Kunde erhält Zahlungsinformationen, Rechnungen und etwaige Mahnungen ausschließlich über den jeweiligen Payment-Provider. Die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten ergänzend.
8. Haftung
8.1. RAVARO haftet für Schäden, wenn diese auf (i) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von RAVARO oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, (ii) fahrlässiger Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten) durch RAVARO oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden oder (iii) auf eine fahrlässige Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch RAVARO oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder (iv) eine zwingende gesetzliche Haftung von RAVARO beruhen.
8.2. Ein Mitverschulden des Kunden ist zu berücksichtigen.
8.3. Diese Haftungsregelung ist abschließend, soweit sich aus dieser Vereinbarung nicht explizit etwas anderes ergibt. Sie gilt für alle Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für vorvertragliche oder nebenvertragliche Ansprüche. Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten etwaiger gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von RAVARO, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
8.4. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden im Sinne der vorstehenden Haftungsregelungen unverzüglich in Textform gegenüber RAVARO anzuzeigen oder durch RAVARO dokumentieren zu lassen, so dass RAVARO möglichst frühzeitig informiert ist und den Schaden gemeinsam mit dem Kunden eventuell noch mindern kann.
8.5. RAVARO haftet nicht für Ausfälle, Einschränkungen, Sperrungen, technische Fehler oder Funktionsunterbrechungen von Drittplattformen (z. B. Facebook/Meta, Skool, Trello, Zapier, Payment-Provider).
8.6. RAVARO schuldet keinen konkreten Erfolg (z. B. Einstellung eines Bewerbers), sondern lediglich die vereinbarten Leistungen. Der Kunde trägt die Beweislast für die Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten.
9. Entschädigung
9.1. Der Kunde bleibt für alle Ansprüche haftbar, die sich aus der Nichteinhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO") durch den Kunden ergeben. Danach wird der Kunde RAVARO innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zahlung des jeweiligen Schadensersatzes für alle Schäden entschädigen, die RAVARO aufgrund von Schadenersatzansprüchen gemäß der DSGVO gezahlt hat.
9.2. Der Kunde stellt RAVARO von allen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf der Behauptung beruhen, dass das vom Kunden RAVARO zur Verfügung gestellte Material das geistige Eigentumsrecht und/oder Schutzrechte eines Dritten verletzen und zahlt die Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die RAVARO im Zusammenhang mit der Abwehr solcher Ansprüche entstehen. RAVARO kann hierfür einen angemessenen Vorschuss vom Kunden verlangen. Ziffer 6.1 bleibt hiervon unberührt.
10. Verjährung von Ansprüchen
10.1. Ansprüche des Kunden wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel bestehen, verjähren, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, innerhalb eines Jahres ab Beginn der Verjährungsfrist. Dies gilt nicht, soweit es sich bei dem betreffenden Schaden des Kunden um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
10.2. Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung der Zahlungen ist unwirksam, wenn der Anspruch auf Erfüllung oder Nacherfüllung des Kunden verjährt ist.
10.3. Werbebudget, das vom Kunden nicht innerhalb von sechs (6) Monaten ab Bereitstellung genutzt wird, verfällt ersatzlos. Eine Rückerstattung oder Nachholung ist ausgeschlossen. RAVARO ist nicht verpflichtet, das Budget über diesen Zeitraum hinaus vorzuhalten.
11. Höhere Gewalt
11.1. Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Feuer), bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse wie z. B. Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten.
11.2. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse, wie die unter Ziffer 11.1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
11.3. Die Partei, die zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei unverzüglich.
11.4. Im Falle einer höheren Gewalt im Sinne der Ziffer 11.1 sind sich die Vertragsparteien einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden, d.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt und werden nicht mehr geschuldet. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Dienstleistungen etc. verbleiben für diese Zeit bei RAVARO. Müssten durch den Kunden noch Zahlungen geleistet werden so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von dem Kunden zu erbringen. Für noch nicht geleistete Dienstleistungen kann der Vertragspartner die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren.
11.5. Nach Beendigung des Ereignisses nach Ziffer 11.1 wird der Vertrag wieder aufgenommen.
11.6. Weitergehende mögliche Schäden trägt jede Partei für sich.
11.7. Dauert das Ereignis länger als 6 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. Die bereits durch RAVARO erbrachten Leistungen sind in diesem Fall durch den Vertragspartner zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind von RAVARO zu erstatten.
11.8. Für den Fall, dass das Ereignis länger als 12 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. In diesem Fall wird eine Endabrechnung durch RAVARO erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen von RAVARO und die durch den Kunden bisher geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass der Kunde noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen muss, sind diese innerhalb von 14 Tagen nachdem dem Kunden die Endabrechnung übersandt wurde an RAVARO zu bezahlen. Im Falle einer Gutschrift zu Gunsten des Kunden, wird diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Endabrechnung an den Kunden ausgezahlt. Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden. Weitergehende Ansprüche aufgrund der höheren Gewalt sind ausgeschlossen.
12. Urheberrecht und Lizenz
12.1. Mit vollständiger Zahlung aller auftragsbezogenen Rechnungen räumt RAVARO dem Kunden die einfachen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Leistungen („Werke") ein. Die Nutzungsrechte sind zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt, soweit in diesen AGB oder im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist. Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder sonstige Veränderung der Werke ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von RAVARO zulässig. Nutzungsrechte an Werken, die bei Vertragsende noch nicht vollständig bezahlt sind, verbleiben vollständig bei RAVARO.
12.2. Für speziell im Rahmen von Mitarbeiter- oder Kundengewinnungskampagnen erstellte Leistungen (z. B. Landingpages, Werbeanzeigen, Texte, Fragebögen) werden dem Kunden Nutzungsrechte ausschließlich für die Dauer des zugrunde liegenden Dienstleistungsvertrags eingeräumt. Mit Beendigung des Dienstleistungsvertrags erlöschen diese Nutzungsrechte automatisch. Eine dauerhafte Übertragung dieser Werke an den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist nur gegen zusätzliche Vergütung möglich.
12.3. Eine Übertragung oder Unterlizenzierung der gemäß Ziffer 12.1 und 12.2 eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von RAVARO zulässig. Diese Zustimmung bedarf der Textform. Soweit eine Weiterlizenzierung vereinbart wird, ist hierfür eine gesonderte Vergütung durch den Kunden zu leisten.
12.4. RAVARO behält sich vor, bei einer Nutzung der Werke durch den Kunden in üblicher Weise als Urheber bzw. Schöpfer benannt zu werden, soweit dies branchenüblich und technisch möglich ist.
12.5. RAVARO ist berechtigt, die von ihm geschaffenen Werke sowie die im Rahmen der Zusammenarbeit erzielten Ergebnisse (z. B. Reichweitensteigerungen, Konversionsraten, Kampagnenerfolge) zu Demonstrations-, Referenz- und Marketingzwecken zu nutzen. Hierzu darf RAVARO insbesondere Vervielfältigungen einzelner Teile der Werke oder der Werke im Ganzen erstellen, diese öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder in Präsentationen, auf der eigenen Website, in Social Media sowie in sonstigen Marketingmaterialien verwenden. Darüber hinaus ist RAVARO berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen und dessen Name, Logo sowie im Projekt erzielte Resultate in Form von Case Studies oder Best Practices zu veröffentlichen, sofern der Kunde dem zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. RAVARO wird hierbei stets die berechtigten Interessen des Kunden wahren, insbesondere keine vertraulichen Daten, geschützten Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sowie keine personenbezogenen Daten ohne gesonderte Zustimmung offenlegen.
13. Aufrechnung, Minderung, Zurückbehaltung
13.1. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung und/oder Minderung gegenüber RAVARO nur, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von RAVARO anerkannt ist. Darüber hinaus hat der Kunde ein Recht zur Aufrechnung gegen RAVARO, wenn er Beanstandungen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.
13.2. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
13.3. Das Recht des Kunden, nicht tatsächlich geschuldete Vergütung zurückzufordern, bleibt von der Beschränkung der Ziffer 13.1 unberührt.
14. Laufzeit und Beendigung
14.1. Die Laufzeit des Vertrages und die Kündbarkeit richten sich nach den Bestimmungen des Angebotes. Enthält das Angebot keine Angaben zur Laufzeit oder Kündbarkeit, wird der Vertrag für zwei Jahre geschlossen (Vertragslaufzeit). Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich dieser auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
14.2. Das gesetzliche Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die andere Vertragspartei insbesondere dann vor, wenn:
14.2.1. eine der Parteien ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag schwerwiegend verletzt und der anderen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann;
14.2.2. der Kunde mit der Zahlung fälliger Gebühren oder sonstiger Vergütungen auch nach Ablauf einer von RAVARO gesetzten angemessenen Frist zur Abhilfe mehr als zwei (2) Monate im Rückstand ist;
14.2.3. ein Insolvenzverfahren über das gesamte oder einen Teil des Vermögens einer Partei beantragt, eingeleitet oder abgewiesen wird;
14.2.4. bei einer der Parteien ein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17-19 Insolvenzordnung (InsO) vorliegt; oder
14.2.5. sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Partei derart verschlechtern, dass eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht mehr erwartet werden kann, auch wenn kein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17-19 InsO vorliegt.
14.3. Jede Kündigung muss durch Erklärung in Schriftform erfolgen.
14.4. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen oder konkludentes Verhalten (z. B. Kulanz, Schweigen, abweichende Umsetzung) begründen keine Vertragsänderung.
15. Geheimhaltung
15.1. Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangen oder bereits erlangt haben, zeitlich unbegrenzt Stillschweigen zu bewahren und diese nicht zu offenbaren oder anderweitig zu verwenden, soweit dies nicht zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der Parteien, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Betriebsabläufe, Geschäftsbeziehungen, weitere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, Know-how, sämtliche Arbeitsergebnisse, die zwischen RAVARO und dem Kunden vereinbarte Vergütung, sowie das Geschäftsmodell von RAVARO.
15.2. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind vertrauliche Informationen:
15.2.1. die der anderen Partei nachweislich bereits bei Vertragsanbahnung bekannt waren oder danach durch Dritte bekannt werden, ohne dass ein Verstoß gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung, gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen vorliegt;
15.2.2. der Öffentlichkeit bekannt war, es sei denn, dass dies auf eine Verletzung dieses Vertrages zurückzuführen ist;
15.2.3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden mussten. Soweit zulässig und möglich, wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei in einem solchen Fall vorab informieren und ihr die Möglichkeit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
15.3. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
15.4. Die Parteien stellen durch geeignete vertragliche Regelungen sicher, dass auch die für sie tätigen Mitarbeiter und Auftragnehmer ohne zeitliche Einschränkung die individuelle Nutzung oder Weitergabe von vertraulichen Informationen unterlassen. Die Parteien werden Mitarbeitern oder Auftragnehmern vertrauliche Informationen nur in dem Umfang offenbaren, wie diese Mitarbeiter oder Auftragnehmer die Informationen für die Erfüllung des Vertrages kennen müssen.
15.5. Über die zwischen RAVARO und dem Kunden vereinbarte Vergütung von RAVARO hat der Kunde auch gegenüber Mitarbeitern von RAVARO Stillschweigen zu bewahren, wenn diese für den Kunden erkennbar nicht in Verhandlungen über die Vergütung, die Rechnungsstellung oder sonstige Tätigkeiten eingebunden sind, die eine Offenlegung der Vergütung voraussetzt.
15.6. Zur Qualitätssicherung und Nachweisführung können Videokonferenzen oder Abstimmungen aufgezeichnet werden. Der Kunde erklärt sich mit Vertragsabschluss damit einverstanden.
16. Werbung
Der Kunde willigt ein, dass RAVARO die Zusammenarbeit zwischen RAVARO und dem Kunden zu Marketingzwecken offenlegen und in diesem Zusammenhang auch das Firmenlogo des Kunden verwenden darf. Der Kunde kann diese Einwilligung gemäß dieser Ziffer 16 jederzeit durch Erklärung in Textform (z.B. per E-Mail an service@ravaro.de) widerrufen.
17. Datenschutz
RAVARO behandelt die persönlichen Daten des Kunden in Übereinstimmung mit den Datenschutzstandards und -vorgaben. RAVARO hat angemessene organisatorische und technische Maßnahmen ergriffen, um die Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer im Rahmen der Erbringung der Leistungen eingesetzten Informationssysteme, Komponenten und Prozesse sowie aller vom Kunden bereitgestellten oder anderweitig zugänglich gemachten Daten sicherzustellen. Diese Anforderungen gelten auch für die Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Kunden.
17.1. Der Kunde bestätigt, dass er die Datenschutzhinweise von RAVARO zur Kenntnis genommen hat und der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung ausdrücklich zustimmt.
18. Preisanpassung
RAVARO ist berechtigt, jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Vertragsquartals die Preise durch Mitteilung an den Kunden nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen (Anpassungsmitteilung), wenn mit dem Kunden eine Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr vereinbart wurde. Preisanpassungen sollen Kostensteigerungen auffangen und führen zu keiner Gewinnsteigerung für RAVARO. Im Rahmen des billigen Ermessens sind insbesondere die Marktentwicklungen und ein Inflationsausgleich zu berücksichtigen. Die Preiserhöhung wird jeweils zum Beginn des folgenden Vertragsquartals wirksam. Die Anpassungsmitteilung an den Kunden erfolgt in Textform. Bei einer Preisanpassung von über 10% steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
19. Schlussbestimmungen
19.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder sonstiger Vertragsunterlagen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine notwendige Regelung nicht enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt nachträglich diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten oder nach Sinn und Zweck von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung oder die Lücke bedacht hätten.
19.2. Der Vertrag und die übrigen Vertragsunterlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (insbesondere auch für Aufrechnungs- und Gegenansprüche) ist Ingolstadt.
Kontakt
RAVARO®
Wacholderweg 3
85049 Ingolstadt
E-Mail: service@ravaro.de
Website: ravaro.de
© 2026 RAVARO® by Ralph Appel. Alle Rechte vorbehalten.
